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SORA Risikobewertung

Um eine Genehmigung für den Betrieb eines unbemannten Luftfahrzeug sinnerhalb der speziellen Kategorie zu beantragen, ist gemäß EU (VO) 2019/947 eine Risikobewertung des geplanten Betriebseinsatzes erforderlich. 

Drohnenpilot nach SORA

Was ist SORA?​

Um Drohnenetreibern eine standardisierte Methodik für die Risikobewertung zur Verfügung zu stellen, wurde von JARUS (Joint Authorities for Rulemaking on Unmanned Systems) die sogenannte SORA (Specific Operations Risk Assessment) entwickelt.

Die Risikobewertung nach SORA wurde von dem Bow-Tie Modell abgeleitet, besteht aus 10 aufeinander aufbauenden Schritten und bietet eine Möglichkeit, das Risiko eines individuellen Betriebskonzepts zu klassifizieren.

Der SORA Prozess analysiert für das geplante Fluggebiet das Risiko für Dritte am Boden und in der Luft.

Um das potenzielle Schadensrisiko bei einem Kontrollverlust der Drohne zu kontrollieren bzw. zu reduzieren, ermöglicht die Methodik zusätzlich die Anwendung von sogenannten Schadenminderungsmaßnahmen (Mitigations).

Die Gesamtrisikoklasse für den Betrieb der Drohne ergibt sich aus den ermittelten Risikoklassen am Boden und in der Luft. Diese Gesamtrisikoklasse wird als SAIL (Specific Assurance and Integrity Level) bezeichnet und legt gleichzeitig die Sicherheitsanforderungen für den Betrieb fest, um das gewünschte Sicherheitsniveau (Target Level of Safety) zu gewährleisten.

Im Nachfolgenden werden die wichtigsten Schritte der SORA Risikobewertung detaillierter beschrieben. Einige Schritte der SORA, wie Schritt 6 “TMPR” benötigen keine direkte Dateneingabe und dienen der Information. Schritt 10 umfasst das Zusammentragen der Nachweise sowie die Beschreibung der Betriebsverfahren innerhalb eines Betriebshandbuchs und ist mit Abstand der zeitintensivste Schritt im Prozess.

Da es sich bei der SORA Methodik um einen iterativen Prozess handelt, können in der Praxis einzelne oder mehrere Schritte wiederholt durchlaufen werden.

Personen, die Betriebskonzerpt erstellen

Erstellung eines groben Betriebskonzepts

Der erste Schritt im SORA-Prozess ist grobe Identifizierung des Betriebskonzepts als Basis für die Risikobewertung

Im Wesentlichen werden dafür Informationen über das unbemannte Luftfahrzeug und die Ausrüstung, das Fluggebiet, die Betriebsart, das Flugprofil, so wie die Organisation und die Risikomaßnahmen, um einen sicheren Betriebseinsatz durchzuführen, benötigt.

Beispiele für diese Informationen sind:

  • Merkmale des Drohnenetriebs: Die Art der durchgeführten Tätigkeiten, wie z.B. Testflug, Luftbildaufnahmen oder Inspektionen.
  • Betriebsumfeld und geografischer Bereich: Die Merkmale des Luftraums und der Oberfläche, in dem bzw. über dem der Betrieb stattfindet, wie z.B. Bevölkerungsdichte, Luftraumklasse, Überflug von Menschen oder Hindernissen.
  • Komplexität des Betriebs: Die Planung und Ausführung des Betriebs sowie die erforderlichen technischen Mittel und das Personal, wie z.B. Anzahl der unbemannten Luftfahrzeuge, Betriebsart, Flugdauer oder Kommunikationssysteme.
  • Technische Merkmale der Drohne: Die Leistungsfähigkeit und die technischen Eigenschaften des unbemannten Luftfahrzeugs, wie z.B. Startmasse, Geschwindigkeit oder Automatisierung.
  • Kompetenz des Personals: Die Ausbildung, Erfahrung und Zusammensetzung des Personals, das den Betrieb durchführt, wie z.B. Fernpiloten, Beobachter oder Betreiber.

Die Bereitstellung dieser Informationen erfordert keine formale Struktur. Stattdessen bildet sie die wesentliche Grundlage für die nachfolgenden Schritte in der Risikobewertung.

In der Praxis empfiehlt es sich, eine repräsentative Mission oder ein bestimmtes Fluggebiet zu wählen, um diesen Schritt zu erleichtern.

Tipp:

Wenn Sie nach einer einfachen Methode suchen, um Ihre SORA Risikobewertung durchzuführen, empfehlen wir unsere Rundum-Software-Lösung für Drohneneinsätze.

Drohnenbetreiber in Vorbereitung

Bestimmung der Bodenrisikoklasse

Das UAS-Bodenrisiko (Ground Risk Class – GRC) bezieht sich auf das Risiko, dass eine Person am Boden durch eine Drohne zu Schaden kommt.

Das initiale Bodenrisiko ergibt sich im Wesentlichen aus den Abmessungen und der kinetischen Energie der Drohne, der Art des Betriebs und dem Betriebsszenario.

Die Bodenrisikoklasse wird durch Klasse 1 (niedriges Risiko) bis Klasse 10 (höchstes Risiko) in dem SORA Prozess dargestellt.

Ein Beispiel für die Bestimmung der Bodenrisikoklasse könnte sein:

  • Die Drohne hat eine kinetische Energie von 125 J und eine maximale Abmessung von 0,9 m.
  • Die Drohne wird in einem ländlichen Gebiet mit einer Bevölkerungsdichte von 10 Personen pro km² eingesetzt.
  • Die Drohne wird unter VLOS Bedingungen operiert

Die initiale Bodenrisikoklasse ist GRC 3, basierend auf der kinetischen Energie und der Art des Betriebs. Die Risikominderungsmaßnahmen sind:

  • M2: Die Drohne hat einen Fallschirm, der die Aufprallenergie um 80 % reduziert.
  • M3: Durch Nutzung eines effektiven Notfallplans können die Folgewirkungen nach einem Vorfall minimiert werden

Die finale Bodenrisikoklasse ist GRC 2 (3 – 1 – 0).

Die initiale Risikoeinstufung und das damit einhergehende Schadenspotenzial kann durch Risikominderungsmaßnahmen kontrolliert und reduziert werden.

Je nach Höhe des Sicherheitsgewinns kann durch jede Risikominderung die Risikoklasse durch einen Faktor (+1 bis -4) reduziert bzw. herabgesetzt werden.

Sobald das endgültige Bodenrisiko bestimmt ist, folgt der nächste Schritt in dem SORA Prozess.

Drohne im Flug nach berechneter Luftrisikoklasse

Bestimmung der Luftrisikoklasse

Die Luftrisikoklasse (Air Risk Class – ARC) ist eine qualitative Einstufung des Kollisionspotenzials der Drohne mit einem bemannten Luftfahrzeug in einem typischen zivilen Luftraum.

Durch die Beantwortung vordefinierter Fragen z. B. nach dem Luftraum oder der Flughöhe kann eine initiale Risikoklasse ermittelt werden.

Wie auch für das Bodenrisiko bietet der SORA Prozess die Möglichkeit, diese initial ermittelte Luftrisikoklasse durch strategische Risikominderungsmaßnahmen zu reduzieren.

Strategische Risikominderungsmaßnahmen bestehen aus Verfahren und betrieblichen Einschränkungen, die darauf abzielen, die Wahrscheinlichkeit einer Kollision zu reduzieren.

Die Maßnahmen werden unterteilt in Betriebsbeschränkungen, die vom Betreiber kontrolliert werden können und allgemeine Strukturen und Regeln.

Beispiele für Betriebsbeschränkungen sind:

  • Flughöhe begrenzen: Die Drohne fliegt nur in einer bestimmten Höhe, die von der zuständigen Behörde festgelegt wird, um das Risiko einer Kollision mit bemannten Luftfahrzeugen zu verringern.
  • Flugdauer begrenzen: Die Drohne fliegt nur für eine bestimmte Zeit, die von der zuständigen Behörde festgelegt wird, um das Risiko einer Kollision mit bemannten Luftfahrzeugen zu verringern.
  • Fluggebiet begrenzen: Die Drohne fliegt nur in einem bestimmten Gebiet, das von der zuständigen Behörde festgelegt wird, um das Risiko einer Kollision mit bemannten Luftfahrzeugen zu verringern.

Durch die Anwendung von strategischen Maßnahmen kann das Kollisionsrisiko reduziert und basierend darauf die finale Luftrisikoklasse abgeleitet werden.

Mit den Informationen können anschließend weitere Sicherheitsziele definiert werden, um auch eine Verletzung des angrenzenden Luftraums auszuschließen.

Aus der finalen Luft- und Bodenrisikoklasse werden der SAIL und damit die betrieblichen Sicherheitsziele (Operational Safety Objectives – OSO) abgeleitet.

Tipp:

Das Luft- und Bodenrisiko lässt sich ganz einfach mit unserer Rundum-Software-Lösung für Drohneneinsätz berechnen.

Drohne im Flug

Identifikation von SAIL und OSOs

Das SAIL ist der Parameter für das Gesamtrisiko des Drohneninsatzes.

Je nach SAIL (Stufen I – VI) sind unterschiedlich restriktive Sicherheitsziele (engl. Operational Safey Objectices – OSO) bzw. Anforderungen an die Betreiberorganisation, das UAS und den Piloten durch den Gesetzgeber definiert. Dabei werden verschiedene Situationen wie z. B. ein technisches Problem mit dem UAS, ein Ausfall externer Systeme, menschliches Versagen und ungünstige Betriebsbedingungen betrachtet.

Die Sicherheitsziele beschreiben auch die Anforderungen für die technische Bewertung des UAS und der Ausrüstung. Dabei geht es im Wesentlichen um die Zuverlässigkeit und Redundanz von Systemen bei Ausfällen. Die Organisation selbst benötigt geeignete Verfahren für eine sichere und effiziente Durchführung der Drohneneinsätze.

Ein Beispiel für die Identifikation von SAIL und OSOs könnte sein:

  • Die Drohne hat eine finale Bodenrisikoklasse von GRC 2 und eine finale Luftrisikoklasse von ARC b.
  • Daraus ergibt sich ein SAIL von II, was ein mittleres Gesamtrisiko darstellt.
  • Mit SAIL II gehen 18 Sicherheitsziele einher, die von dem Betreiber in Form von Betriebsverfahren erfüllt werden müssen.
  • Beispiel Sicherheitsziel – OSO #3 Ziel:
    • Das UAS (Unbemannte Luftfahrtsysteme) wird von einer kompetenten Stelle gewartet.
    • Anforderung :
      • (a) Die Wartungsanweisungen für UAS sind festgelegt und umfassen, wenn zutreffend, die Anweisungen und Anforderungen des UAS-Designers.
      • (b) Das Wartungspersonal ist kompetent und hat eine Autorisierung erhalten, um UAS-Wartung durchzuführen.
      • (c) Das Wartungspersonal verwendet die UAS-Wartungsanweisungen während der Wartungsarbeiten.
    • Nachweisführung:
      • (a) Die Wartungsanweisungen sind dokumentiert.
      • (b) Die durchgeführte Wartung an der UAS wird in einem Wartungsprotokollsystem erfasst.
      • (c) Eine Liste der autorisierten Wartungspersonen wird erstellt und aktuell gehalten.
    • Ein Protokoll aller relevanten Qualifikationen, Erfahrungen und/oder abgeschlossenen Schulungen der Wartungspersonen wird erstellt und aktuell gehalten.
Person berechnet Kosten für SORA

Welche Kosten und Gebühren fallen für eine SORA Risikobewertung an?

Die Kosten und Gebühren für eine SORA Risikobewertung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Umfang und der Komplexität des Betriebskonzepts, der Anzahl der erforderlichen Risikominderungsmaßnahmen, der Höhe des SAIL und der Art der Unterstützung, die Sie in Anspruch nehmen.

Die SORA Risikobewertung ist ein zeitaufwendiger und arbeitsintensiver Prozess, der viel Fachwissen und Erfahrung erfordert.

Wenn Sie die Risikobewertung selbst durchführen wollen, müssen Sie sich intensiv mit den geltenden Vorschriften auseinandersetzen und alle notwendigen Dokumente erstellen und einreichen.

Dies kann mehrere Wochen oder sogar Monate dauern, je nachdem, wie schnell Sie die erforderlichen Informationen beschaffen und verarbeiten können.

Wenn Sie die Risikobewertung inkl. der Erstellung eines Betriebshandbuchs von einem externen Dienstleister durchführen lassen wollen, müssen Sie mit zusätzlichen Kosten rechnen, die je nach Anbieter variieren können.

Die Kosten können bis zu mehreren tausend Euro reichen, je nachdem, wie umfangreich und komplex Ihr Betriebskonzept ist und wie viele Risikominderungsmaßnahmen Sie benötigen.

Zusätzlich zu den Kosten für die Risikobewertung müssen Sie auch mit Bearbeitungsgebühren für die Beantragung und Erteilung der Betriebsgenehmigung rechnen, die von der zuständigen Luftfahrtbehörde erhoben werden.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand, der für die Prüfung Ihres Antrags erforderlich ist. Die Gebühren können ebenfalls von einigen hundert bis zu mehreren tausend Euro reichen, je nachdem, wie hoch Ihr SAIL ist und wie viele Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Um die Kosten und Gebühren für eine SORA Risikobewertung zu reduzieren, können Sie folgende Tipps befolgen:

  • Planen Sie Ihren Drohnenbetrieb so einfach und sicher wie möglich, um das Risiko für Dritte am Boden und in der Luft zu minimieren.
  • Nutzen Sie vorhandene Hilfsmittel und Vorlagen für die Erstellung der erforderlichen Dokumente, um Zeit und Aufwand zu sparen.
  • Wählen Sie einen geeigneten Dienstleister aus, der Ihnen eine qualitativ hochwertige und kostengünstige Unterstützung anbietet.
  • Informieren Sie sich rechtzeitig über die geltenden Vorschriften und Gebühren in Ihrem Land oder Ihrer Region, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Wie kann Dronesolut unterstützen?

Die SORA Prozessbeschreibung gemäß EU VO 2019/947 Artikel 11 ist ausschließlich in englischer Sprache formuliert und weist viele Feinheiten auf, die es zu berücksichtigen gilt.

So ist es nicht unüblich, dass ungeübte Antragsteller mit Vorwissen 6 – 10 Arbeitswochen (240 bis 400 Stunden) für die Erstellung der Genehmigungsunterlagen für Einsätze in der speziellen Betriebskategorie benötigen.

Dronesolut bietet UAS Betreibern individuelle Unterstützung.

  • In der „Do-It-Yourself“ Variante erhalten Antragsteller Zugang zu unserer Software, die Sie Schritt für Schritt durch den SORA Prozess führt und ein formatiertes Betriebshandbuch mit Musterbeispielen bietet.
  • Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, dass wir die Risikobewertung und die Erstellung der erforderlichen Betriebsdokumente für Sie übernehmen. Sie profitieren jeweils von einem großen Zeitgewinn und einer Blaupause für künftige Anträge.

Mit uns an Ihrer Seite kommen Sie effizient zu Ihrer Betriebsgenehmigung und ersparen sich mögliche Nachprüfungen.

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