Alles rund um die UAS Betriebsgenehmigung: SORA, COnOPS und Standardszenarien
Eingeschänkter Betrieb nach StandardSzenarien (STS)
Durch den Betrieb gemäß eines Standardszenarios erhalten Sie unkompliziert die Flugfreigabe.
Um den Genehmigungsaufwand für Flüge in der speziellen Kategorie in Grenzen zu halten, besteht die Möglichkeit, gemäß EASA Durchführungsverordnung 2019/947 ohne behördliche Genehmigung und stattdessen mit einer Betriebserklärung nach einem vordefiniertem Standardszenario zu operieren. Z.B. Flug über bewohntem Gebiet mit Sichtkontakt zum UAS und vollständiger Kontrolle über die Personen im Umkreis. Die zuständigen Behörden arbeiten sukzessiv an Standardszenarien für Drohnenbetreiber, um die häufigsten Anwendungsfälle abzudecken.

Service / SUPPort
- Beratung zu der Szenarioauswahl und den Betriebsanforderungen
-
Erstellung eines Betriebshandbuchs inkl.
Notverfahren
- Erstellung erforderlicher Dokumente für die Betriebserklärung
Gerne unterstützen wir Sie bei ihrer Betriebserklärung für einen unkomplizierten und schnellen Einsatz Ihres UAS.
Individueller Betrieb mit
Risikobewertung nach SORA
Auf Basis einer SORA (Specific Operation Risk Assessment) können Sie individuelle Betriebseinätze realisieren.
Für Drohneneinsätze, welche nicht innerhalb der offenen Kategorie möglich sind, kann in der speziellen Betriebskategorie, gemäß EASA auf Basis einer vordefinierten (PDRA) oder individuellen Risikobewertung (SORA) die Betriebsgenehmigung erlangt werden. Je nach Betriebsrisiken für den geplanten UAS Einsatz sind unterschiedliche Maßnahmen zur Risikominimierung durch den Betreiber zu definieren. Für eine Betriebsgenehmigung prüft die zuständige Behörde die Risikobewertung und entscheidet, ob die richtigen Maßnahmen für einen sicherer Betriebseinsatz definiert wurden.

Service / SupPort
- Entwicklung einer indivduellen Struktur für die Risikobewertung und das Betriebskonzept (ConOPS)
- Gutachten zur Risikobewertung und Betriebsprozessen
- Durchführung der Risikobewertung (und Abstimmung mit den verantwortlichen Behörden)
Sparen Sie Zeit und Ressourcen bei der Beantragung Ihrer UAS Betriebsgenehmigung und nutzen Sie unseren Service.
Grenzüberschreitender Betrieb
innerhalb der EU
Ihre vorhandene Betriebsgenehmigung kann auf Antrag auf einen EU Mitgliedstatt übertragen werden.
Dank einer EU einheitlichen Drohnenverordnung ist Ihr Flug innerhalb eines EU Mitgliedsstaats ohne größeren Aufwand möglich. Grundlage für den Auslandseinsatz ist eine bewilligte Betriebsgenehmigung in dem Land der Drohnenregistrierung, welche von den anderen EU Mitgliedstatten ebenfalls anerkannt werden. Für das beabsichtigte Fluggebiet muss der UAS Betreiber der zuständigen Behörde im EU Ausland im Speziellen die Risikominderungsmaßnahmen vorlegen und genehmigen lassen.

Service / Support
- Beratung zu den Anforderungen und Besonderheiten im Ausland
- Erstellung einer SORA Risikobewertung und Risiko-Minderungsmaßnahmen
- Erstellung erforderlicher Dokumente für den Genehmigungsantrag im Ausland
Konzentrieren Sie sich auf den Flugeinsatz und überlassen Sie uns den administrativen Aufwand für die Genehmigung.
- Quick Check zu den Betriebsmöglichkeiten und -Anforderungen
- Risikobewertung
- Fluggebiet Zeichnung (Operational Volume & Ground Risk Buffer) inkl. KML Export
- Erstellung eines Betriebshandbuchs nach LeitFaden (coming soon)

Weitere Services & produkte.
Neben der Beantragung Ihrer UAS Betriebsgenehmigung und Durchführung einer SORA, unterstützen wir Sie auch bei den folgenden Themen: