Betriebsgenehmigung
AUFBAU & GENEHMIGUNG IHRES FLUGBETRIEBS
Für UAS Einsätze, welche auf Grund des Betriebsrisikos nicht in der offenen Kategorie gemäß DVO (EU) 2019/947 möglich sind, ist mit Ausnahme von Standardszenarien eine Betriebsgenehmigung durch die zuständige Behörde erforderlich. Die Anforderungen an den Betrieb liefert dabei die Risikobewertung (z.B. SORA). Auf dieser Basis müssen geeignete Betriebsverfahren durch den UAS Betrieber definiert und beschrieben werden, wodurch das Betriebsrisiko auf ein akzeptables Niveau reduziert wird.
Dronsolut unterstützt Sie beim Aufbau eines schlanken Flugbetriebs der auf Ihre Unternehmensgröße angepasst ist und sämtliche regualtive Anforderungen erfüllt. Dabei können wir auf umfangreiche Erfahrung sowohl aus der unbemannten als auch beannten Luftfahrt zugreifen.
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Inhaber René Wagner
Was wir anbieten
Auslagerung von
flugbetrieblichen AUFGABEN
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Wie wir arbeiten
VOrabgespräch
Wir analysieren und dokumentieren die Ausgangslage Ihrer IT-Infrastruktur als Grundlage für die Aufdeckung möglicher Optimierungen und neuer Prozesse
ERstellung
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Einweisung
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Antragsbegleitung
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