Flugbetrieb
Auslagerung von AUfgaben
Der Betrieb in der speziellen Betriebskategorie erfolgt nach fest definierten Prozessen und unterliegt einer regelmäßigen Nachweisführung durch den UAS-Betreiber. Daher überprüft die zuständige Luftfahrtbehörde in regelmäßigen online bzw. vor Ort Audits die Einhaltung der genehmigten Betriebsverfahren. Dabei wird z.B. anhand der archivierten Dokumente die Durchführung von Wartungsmaßnahmen oder die vollständige Flugvorbereitung überprüft. Sollte es bei der Überprüfung zu Abweichungen kommen, werden diese als sogenannte “Findings” notiert. Je nach Schwere der Beanstandung gibt es unterschiedliche Konsequenzen, für den Betreiber. Diese reichen von einfachen Anpassungen gemäß einer Frist bis zu hin zum Entzug der Betriebsgenehmigung.
Damit es gar nicht erst zu Beanstandungen kommt, unterstützen wir Sie bei Ihren Prozessen, zeigen Ihnen mögliche Schwachstellen auf und bereiten Sie auf anstehende Audits bestmöglich vor.
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