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FAQs

Hier beantworten wir einige der häufig gestellten Fragen zu unseren Produkten und Dienstleistungen

Betreiber müssen bei Flügen innerhalb der EU im Wesentlichen die DVO (EU) 2019/947 sowie nationale Verordnungen berücksichtigen. 

Beispiel Deutschland: 

  • Für SAIL I-II zwischen 3 und 5 Wochen je nach Umfang
  • Ab SAIL III abhängig von Projektumfang  

Die notwendigen Betriebsverfahren, die normalerweise im Betriebshandbuch festgehalten sind, sowie die erforderlichen Nachweise und Dokumente, die von den zuständigen Behörden verlangt werden.

Abhängig von Ihrem Betrieb und der zuständigen Behörden. In der Regel ca. 2 Jahre.

Das hängt von Ihrer Betriebsgenehmigung ab.

Bei einer generischen Betriebsgenehmigung (d.h. ortsungebunden) haben Sie das Privileg, selbstständig neue Fluggebiete zu analysieren und zu genehmigen. Dafür müssen entsprechende Verfahren und Fluggebiet Kriterien definiert sein und diese von der zuständigen Behörde zuvor genehmigt werden.

Bei einer ortsgebundenen Betriebsgenehmigung müssen neue Fluggebiete durch die zuständige Behörde genehmigt werden.

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