Betriebsmodelle für UAS Betreiber​

Spätestens seit in Krafttreten der Durchführungsverordnung 2019/947 Anfang dieses Jahrs stellt sich für die UAS Betreiber, die sich mit Ihren Einsätzen vorrangig in der speziellen Betriebskategorie bewegen, die Frage nach einem wirtschaftlich optimalen Betriebsmodell.

Viele kommerzielle UAS Flugeinsätze sind von kurzen Vorlaufzeiten zwischen Auftragserteilung und Durchführung geprägt, was problematisch für die Beantragung einer erforderlichen Betriebsgenehmigung oder Ausnahmegenehmigung sein kann. Aus diesem Grund sind für viele UAS Betreiber eine geringe Abhängigkeit von externen Faktoren sowie eine hohe Einsatzflexibilität wesentliche Kriterien an das eigene Betriebsmodell. Mit dem Erwerb eines Leicht UAS Betreiberzeugnis (LUC) inkl. der entsprechenden Privilegien bietet der Gesetzgeber UAS Betreibern genau diese Unabhängigkeit. Das bedeutet allerdings eine zusätzliche betriebliche Komplexität durch den Aufbau von internen Strukturen, Verfahren und Ressourcen. Eine betriebswirtschaftlich optimale Lösung zu finden, ist daher für UAS Betreiber ein entscheidender wirtschaftlicher Faktor.

Dieser Blogbeitrag gibt eine Übersicht zu möglichen Betriebsmodellen für UAS Unternehmen, die überwiegend Flugeinsätze in der speziellen Betriebskategorie durchführen. Dabei wurden bewährte Modelle aus der bemannten Luftfahrt aufgegriffen und für den UAS Betrieb adaptiert. In den nächsten Blogbeiträgen wird vertiefend auf jedes einzelne Betriebsmodell eingegangen.

1) Betrieb ohne Leicht UAS Betreiberzeugnis

Die derzeit gebräuchlichste Betriebsform stellt der eigenständige UAS Betrieb auf Basis von individuellen Flugbetriebsgenehmigungen dar. Dabei erbringt der UAS Betreiber sämtliche Leistung von der Erstellung einer Risikoanalyse bis zur Beschreibung des Betriebskonzepts selbstständig. Für die Betriebsgenehmigung bzw. Ausnahmegenehmigung ist dieser allerdings abhängig von der Bearbeitungsdauer (aktuell mehr als 10 Werktage) durch die zuständige Luftfahrtbehörde. Eine erteilte Flugbetriebsgenehmigung besitzt zwar in den meisten Fällen keine Gültigkeitsdauer, bedarf jedoch bei kleinsten Änderungen z. B. des Fluggebiets, einer erneuten Genehmigung.

Die unternehmerische Komplexität ist in diesem Szenario gering, jedoch die Einsatzflexibilität stark eingeschränkt. Aus den genannten Gründen ist dieses Modell für UAS Betreiber mit häufig wechselnden Flugprofilen mit großer Wahrscheinlichkeit keine langfristige Option.  

2) Betrieb mit Leicht UAS Betreiberzeugnis

Wie zuvor erwähnt, ist ein eigenes Leicht UAS Betreiberzeugnis ein erstrebenswertes Ziel für UAS Betreiber. Nach Zustimmung durch die nationale Luftfahrtbehörde erhalten die Antragsteller Privilegen in Form von eigenen Rechten, was die Erstellung und Genehmigung von Betriebskonzepten für Flugeinsätze angeht. Das bringt eine deutlich stärkere Unabhängigkeit von z. B. den Landesluftfahrtbehörden bei Betriebseinsätzen in der genehmigungspflichtigen speziellen Betriebskategorie mit sich. Damit einher geht allerdings ein nicht unerheblicher Aufwand für die Beantragung und vor allem Aufrechterhaltung des Betreiberzeugnis. Sämtliche Verfahren innerhalb der Organisation müssen umfangreich beschrieben und genehmigt werden. Dazu zählt auch die Wahrung einer gewissen Unabhängigkeit bei der Ausübung von luftfahrtrechtlichen Aufgaben. Das bedeutet zum Beispiel, dass nicht ein und dieselbe Person ein Betriebskonzept erstellen und gleichzeitig genehmigen kann. Daraus resultiert ggf. zusätzlicher Personalbedarf.

Es ist davon auszugehen, dass die zuständige Luftfahrtbehörde in regelmäßigen Audits vor Ort die Einhaltung der beschriebenen Standards und Verfahren prüfen wird.

Beispiel für das Management Personal einer LUC Organisation

3) Betrieb mit Leicht UAS Betreiberzeugnis inkl. Auslagerung von flugbetrieblichen Aufgaben

Ein weitverbreitetes Betriebsmodell über die Grenzen der Luftfahrt hinaus stellt die Auslagerung (Outsourcing) von Unternehmensaufgaben dar. Dabei konzentriert sich das Unternehmen in der Regel auf die eigenen Kernaufgaben, z. B. Vermarktung und Durchführung von UAS Einsätzen und lässt ausgewählte (Neben-) Tätigkeiten durch einen Dienstleister erbringen. Die Dauer und Gegenstand der zu erbringenden Leistung wird vertraglich definiert. Ergänzend dazu wird die Art der Zusammenarbeit in einem Verfahrenshandbuch (Procedure Manual) beschrieben. Für den Betreiber besteht der große Vorteil in der Kostenflexibilität und der Reduktion von unternehmerischer Komplexität, die sich durch die Auslagerung von flugbetrieblichen Aufgaben z.B. Prüfung von Betriebskonzepten oder Compliance Monitoring ergibt.

Beispiel für die Zusammenarbeit mit einem Dienstleister

4) UCMI Charter

Eine derzeit weitestgehend unbekannte Betriebsform für UAS Betreiber stellt der sogenannte UCMI Charter dar. Der Begriff UCMI wurde durch Dronesolut. aus der bemannten Luftfahrt adaptiert und steht für UAS, Crew, Maintenance und Insurance und funktioniert wie folgt.

Zu Beginn wird das UAS über einen Halterschaftsvertrag vom UAS Betreiber an einen Halter bzw. UAS Unternehmen mit einem Leicht UAS Betreiberzeugnis vermietet. Im Anschluss wird das UAS inkl. Remote-Crew, Wartung und Versicherung an den ursprünglichen Betreiber für die eigene Nutzung auf einer Einsatz- oder Flugstundenbasis zurückvermietet. Der Betreiber tritt in diesem Szenario als „Vermarktungsunternehmen“ auf, während der Halter für die luftfahrtrechtlichen Aufgaben und Nachweise hinter dem UAS Betrieb verantwortlich ist. Das ursprüngliche Modell aus der bemannten Luftfahrt hat sich besonders bei Fluggesellschaften stark etabliert, da die unternehmerische Komplexität für den Betreiber bei gleichzeitig hoher Einsatzflexibilität weitestgehend reduziert werden kann.

Schematische Darstellung des erweiterten UCMI Charters