Flughöhe über Grund: Warum der Terrain-Modus Ihre Freigabe sprengen kann
Stand: 29. September 2026 · Lesezeit: ca. 11 Minuten · Autor: René Wagner, M.Eng., Dronesolut Aviation GmbH
Das Wichtigste in Kürze
Behördliche Höhenfreigaben beziehen sich auf den Grund, nicht auf die Baumkrone und nicht auf das Dach.
Geländefolgende Flugmodi halten den Abstand dagegen zur obersten Oberfläche. Über einem 30 Meter hohen Wald bedeutet das: Die Drohne hält Ihre eingestellten 45 Meter über der Krone und fliegt damit 75 Meter über Grund.
Die Folge: Sie verletzen eine Freigabe, obwohl Sie die Höhe korrekt eingestellt haben und das Display die richtige Zahl anzeigt.
Am kritischsten ist das in Kontrollzonen. Dort sind die Freigaben niedrig, oft 25, 45 oder 60 Meter über Grund. Je niedriger die Freigabe, desto größer der relative Fehler, und ausgerechnet dort fliegt bemannter Verkehr.
Die Lösung in drei Schritten:
- Höhenreferenz bewusst wählen statt Standardeinstellung übernehmen
- Beim Terrain-Modus ein Geländemodell ohne Vegetation verwenden, kein Oberflächenmodell
- Die eingestellte Höhe um den höchsten Bewuchs im Fluggebiet reduzieren
Die Bezeichnungen unterscheiden sich je nach Hersteller und Planungssoftware. Das Prinzip ist überall dasselbe.
Warum AGL die entscheidende Bezugshöhe ist
Die DVO (EU) 2019/947 schreibt vor, dass das unbemannte Luftfahrzeug im Flug innerhalb von 120 Metern zum nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche zu halten ist. Ausdrücklich ergänzt die Verordnung, dass die Messung an die geografischen Gegebenheiten des Geländes anzupassen ist, also an Ebenen, Hügel und Berge.
Gemeint ist der Boden. Nicht der Startpunkt, nicht der Meeresspiegel, nicht die Baumkrone.
Dieselbe Logik zieht sich durch alle Freigaben, die Sie im Alltag betreffen:
| Vorgabe | Bezug |
|---|---|
| 120 m in der offenen Kategorie | über Grund |
| Höhenbegrenzung in der Betriebsgenehmigung | über Grund, sofern nicht anders formuliert |
| Kontrollzone Zone 2: 25 m | über Flugplatzhöhe oder über Grund, der kleinere Wert |
| Kontrollzone Zone 3: 45 m | über Flugplatzhöhe oder über Grund, der kleinere Wert |
| Kontrollzone Zone 4: 100 m | über Flugplatzhöhe oder 50 m über Grund, der größere Wert |
Die einzige Ausnahme betrifft künstliche Hindernisse: Innerhalb von 50 Metern horizontal zu einem künstlichen Hindernis über 105 Meter Höhe darf bis 15 Meter über dessen Höhe geflogen werden, auf Verlangen der für das Hindernis verantwortlichen Stelle.
Beachten Sie das Wort künstlich. Ein Baum ist kein künstliches Hindernis. Wald berechtigt nicht dazu, höher zu fliegen.
Die drei Bezugssysteme
Jede Flugplanungssoftware arbeitet mit denselben drei Bezügen. Nur die Bezeichnungen wechseln.
Relativ zum Startpunkt
Meist die Standardeinstellung. Die Höhe wird barometrisch ab dem Startpunkt gemessen.
Wo es funktioniert: flaches Gelände, Start auf Höhe des Fluggebiets.
Wo es scheitert: Sobald das Gelände ansteigt oder abfällt. Starten Sie im Tal und fliegen auf einen 40 Meter höheren Hügel zu, sind von Ihren eingestellten 45 Metern nur noch 5 Meter über Grund übrig. Umgekehrt: Starten Sie auf einer Anhöhe und fliegen ins Tal, sind aus 45 Metern schnell 85 geworden. Das ist dann die Freigabeverletzung.
In der Praxis: In DJI Pilot 2 heißt diese Einstellung ALT beziehungsweise „relativ zum Startpunkt". Andere Systeme sprechen von relativer Höhe, Take-off Reference oder Home Point Altitude.
Über Meeresspiegel
Die Höhe bezieht sich auf ein Geoid- oder Ellipsoidmodell, also auf eine absolute Bezugsfläche. Sinnvoll in der Vermessung und dort, wo Sie mit Kartenhöhen arbeiten.
Regulatorisch nutzbar nur mit Umrechnung. Eine Freigabe über Grund müssen Sie punktgenau umrechnen: Geländehöhe am jeweiligen Ort plus zulässige Höhe über Grund. Bei bewegtem Gelände ergibt das für jeden Abschnitt einen anderen Wert.
Achten Sie dabei auf das verwendete Modell. Ellipsoidhöhe nach WGS84, Geoidhöhe nach EGM96 und die amtliche deutsche Höhe nach DHHN2016 sind drei verschiedene Bezugsflächen, die um mehrere Dutzend Meter auseinanderliegen können.
In der Praxis: DJI Pilot 2 bezeichnet diesen Bezug als ASL und verwendet dafür EGM96.
Geländefolgend
Hier liegt der Fokus dieses Artikels, und hier liegt auch das Missverständnis.
Was ein geländefolgender Modus tatsächlich tut
Der Modus soll den Abstand zum Boden konstant halten. Dafür gibt es zwei technische Wege, unabhängig vom Hersteller.
Weg 1: nach hinterlegtem Höhenmodell
Die Drohne folgt einem Höhenmodell, das vor dem Flug geladen wurde. Entweder einem global verfügbaren Standardmodell oder einem selbst importierten.
Zwei Fehlerquellen:
Erstens das Raster. Global verfügbare Modelle haben oft 30 Meter Kantenlänge. Der Höhenwert wird dann über eine Fläche von 900 Quadratmetern gemittelt. Eine Geländekante, ein Einschnitt oder eine einzelne Kuppe verschwinden in diesem Mittelwert.
Zweitens die Art des Modells. Hier liegt der Kern des Problems, und er steckt in drei Buchstaben.
In der Praxis: DJI Pilot 2 hat ein globales Modell mit 30 Metern Rasterweite eingebaut, erlaubt aber den Import eigener Modelle als GeoTIFF.
Weg 2: Echtzeitmessung
Neuere Systeme messen den Abstand zur Oberfläche während des Fluges, über Sichtsensoren, Laser oder Radar. Das ist deutlich genauer als ein hinterlegtes Modell und reagiert auf alles, was tatsächlich da ist.
Genau das ist das Problem. Die Sensoren messen zur nächstgelegenen Oberfläche. Über einem Wald ist das die Baumkrone.
In der Praxis: Bei DJI steht diese Echtzeitvariante nur für bestimmte Modelle zur Verfügung. Welche das sind, ändert sich mit Firmware-Ständen. Prüfen Sie es für Ihre eigene Flotte.
DSM oder DGM: der Unterschied, der über die Freigabe entscheidet
Höhenmodelle gibt es in zwei grundsätzlich verschiedenen Ausprägungen. Diese Unterscheidung ist branchenweit einheitlich und gilt unabhängig von Hersteller und Software.
| Digitales Oberflächenmodell (DSM/DOM) | Digitales Geländemodell (DGM/DTM) | |
|---|---|---|
| Beschreibt | die oberste Oberfläche | den nackten Erdboden |
| Enthält | Bäume, Gebäude, Brücken, Masten | nichts davon |
| Im Wald | Höhe der Baumkrone | Höhe des Waldbodens |
| Für Ihre Freigabe | falsch | richtig |
Der Name verrät es: Ein Oberflächenmodell beschreibt die Oberfläche, ein Geländemodell den Grund.
Folgt Ihre Drohne einem Oberflächenmodell oder misst sie in Echtzeit zur Krone, hält sie Ihre eingestellte Höhe über dem Bewuchs ein. Die regulatorisch maßgebliche Höhe über Grund ist dann die eingestellte Höhe plus Bewuchshöhe.
Ein Rechenbeispiel aus Zone 3 einer Kontrollzone:
- Freigegeben: 45 Meter über Grund
- Eingestellt in der App: 45 Meter im geländefolgenden Modus
- Fichtenbestand im Fluggebiet: 30 Meter
- Tatsächliche Höhe über Grund: 75 Meter
Das sind 30 Meter über der Freigabe. Die Drohne hat dabei exakt getan, was eingestellt war.
Besonders kritisch: niedrige Freigaben in Kontrollzonen
Der Fehler ist immer derselbe, seine Wirkung nicht. Entscheidend ist das Verhältnis zwischen Bewuchs und freigegebener Höhe.
| Freigegeben über Grund | Bei 20 m Bewuchs | Bei 30 m Bewuchs |
|---|---|---|
| 25 m (CTR Zone 2) | 45 m, das Doppelte | 55 m, mehr als das Doppelte |
| 45 m (CTR Zone 3) | 65 m, plus 44 Prozent | 75 m, plus 67 Prozent |
| 60 m (individuelle Freigabe) | 80 m, plus 33 Prozent | 90 m, plus 50 Prozent |
| 120 m (offene Kategorie) | 140 m, plus 17 Prozent | 150 m, plus 25 Prozent |
In der offenen Kategorie mit 120 Metern fällt ein Baumbestand kaum ins Gewicht. Bei einer Freigabe von 45 Metern in Zone 3 einer Kontrollzone verdoppelt sich der Verstoß beinahe.
Drei Gründe, warum gerade Kontrollzonen betroffen sind:
Die Freigaben sind niedrig. In den Kontrollzonen-Verfahren der DFS sind es 25 Meter in Zone 2 und 45 Meter in Zone 3. Individuelle Freigaben liegen häufig bei 50, 60 oder 80 Metern.
Die Höhe ist ohnehin schon eine Rechnung. In Zone 4 ergibt sie sich aus Flugplatzhöhe und Geländehöhe am Aufstiegsort. Wer dort zusätzlich einen falschen Bezug einstellt, addiert zwei Fehler.
Die Konsequenz ist am größten. Eine Höhenüberschreitung im freien Gelände ist ein Verstoß gegen die Genehmigung. Dieselbe Überschreitung in einer Kontrollzone bedeutet einen Einflug in einen Luftraum, in dem An- und Abflugverkehr stattfindet.
Faustregel für die Planung: Rechnen Sie in Kontrollzonen grundsätzlich mit der Bewuchshöhe. Eine Freigabe von 45 Metern bei 30 Meter hohem Bestand bedeutet 15 Meter Einstellhöhe im geländefolgenden Modus. Das ist wenig, aber es ist die Zahl, die zur Freigabe passt.
Warum das im Betrieb kaum auffällt
Drei Gründe, weshalb dieser Fehler selten bemerkt wird.
Das Display zeigt die richtige Zahl. In der App stehen 45 Meter. Der Fernpilot sieht keinen Anlass einzugreifen, denn aus Sicht des Systems stimmt alles.
Es fühlt sich sicher an. Mehr Abstand zur Baumkrone wirkt intuitiv richtig. Flugsicherheitlich ist es das auch. Nur eben nicht rechtskonform.
Die Flugdaten bestätigen es scheinbar. Viele Auswertungen geben die relative Höhe aus, also denselben Wert, der eingestellt war. Wer nicht gegen ein Geländemodell rechnet, sieht die Abweichung nicht.
Genau diese Kombination macht den Fehler auditrelevant: Er ist systematisch, er wiederholt sich bei jedem Flug über Bewuchs, und er steht anschließend in Ihren eigenen Aufzeichnungen.
So stellen Sie die Einhaltung sicher
1. Höhenreferenz bewusst wählen
Legen Sie je Fluggebiet fest, welcher Bezug gilt, und halten Sie das schriftlich fest. Die Standardeinstellung der App ist keine Entscheidung.
Faustregel: Bei flachem Gelände ohne nennenswerten Bewuchs reicht der Bezug zum Startpunkt. Bei bewegtem Gelände brauchen Sie einen geländefolgenden Modus oder eine abschnittsweise Planung. Bei Bewuchs brauchen Sie zusätzlich das richtige Höhenmodell.
2. Geländemodell statt Oberflächenmodell verwenden
Wenn Ihre Software ein Höhenmodell lädt, verwenden Sie ein DGM, kein DSM.
Die gute Nachricht: In Deutschland ist das kostenlos verfügbar. Mehrere Bundesländer stellen ihr Digitales Geländemodell mit einem Meter Rasterweite (DGM1) als Open Data bereit, teilweise direkt im GeoTIFF-Format, das sich in gängige Planungssoftware importieren lässt. Das ersetzt ein 30-Meter-Raster durch ein Ein-Meter-Raster und schließt gleichzeitig die Vegetationsfrage aus.
Prüfen Sie beim Download ausdrücklich die Bezeichnung. DGM oder DTM ist richtig, DOM oder DSM ist falsch.
3. Echtzeitmessung über Bewuchs nicht einsetzen
Sicht-, Laser- und Radarsensoren können nicht zwischen Boden und Baumkrone unterscheiden. Über Wald, hohen Hecken oder Bebauung ist dieses Verfahren für die Einhaltung einer Höhenfreigabe ungeeignet.
Zwei Auswege: entweder auf ein importiertes DGM wechseln, oder die eingestellte Höhe um die maximale Bewuchshöhe reduzieren.
4. Bewuchshöhe je Fluggebiet erfassen
Das ist der Schritt, der in den meisten Betrieben fehlt.
Erfassen Sie zu jedem Fluggebiet die höchste relevante Vegetation und Bebauung. Rechnen Sie diesen Wert gegen Ihre Freigabe und notieren Sie die daraus folgende Einstellhöhe. Bei 45 Metern Freigabe und 30 Metern Fichte sind das 15 Meter Einstellhöhe im echtzeitgeführten Modus.
Zwei Hinweise dazu: Wald wächst, prüfen Sie den Wert regelmäßig nach. Und rechnen Sie mit dem höchsten Bestand im Gebiet, nicht mit dem Mittelwert.
5. In Vorflugkontrolle und Betriebshandbuch verankern
Die Höhenreferenz gehört als prüfbarer Punkt in die Vorflugcheckliste, nicht als Erinnerung. Formulieren Sie ihn so, dass er ein dokumentiertes Ergebnis erzeugt: Welcher Bezug ist eingestellt? Welches Höhenmodell ist geladen? Welche Einstellhöhe ergibt sich aus Freigabe minus Bewuchs?
Im Betriebshandbuch beschreiben Sie das Verfahren so, wie es tatsächlich angewendet wird, und zwar für jedes eingesetzte System. Eine Abweichung zwischen beschriebener und gelebter Praxis ist der häufigste Befund in Auditberichten überhaupt.
Der Sonderfall: hindernisnaher Flug
Seit August 2026 lassen die Kontrollzonen-Verfahren der DFS den hindernisnahen Flug zu: Wer zu keinem Zeitpunkt weiter als 30 Meter seitlich und 15 Meter oberhalb eines Hindernisses bleibt, ist im CTR-Außenbereich von der allgemeinen Freigabe gedeckt, unabhängig von der Höhe des Hindernisses.
Verwechseln Sie das nicht mit einem Terrain-Modus. Die Regelung bezieht sich auf Anlagen und Infrastruktur, also auf Windenergieanlagen, Masten, Schornsteine oder Brücken. Sie erlaubt keinen Flug 15 Meter über einem Wald.
Und sie verlangt einen engen Korridor, der während des gesamten Fluges einzuhalten ist, einschließlich Anflug und Positionswechsel. Das ist ein Verfahrensthema und gehört als solches ins Betriebshandbuch.
Häufige Fragen
Worauf bezieht sich meine Betriebsgenehmigung?
Auf den Grund, sofern im Bescheid nichts anderes steht. Prüfen Sie die Formulierung im Einzelfall.
Zählt ein Baum als Hindernis, über dem ich höher fliegen darf?
Nein. Die Ausnahmeregelung gilt für künstliche Hindernisse über 105 Meter Höhe und verlangt zusätzlich, dass der Flug auf Verlangen der für das Hindernis verantwortliche Stelle erfolgt.
Betrifft das nur bestimmte Hersteller?
Nein. Das Problem entsteht aus der Definition der Bezugsfläche, nicht aus der Software. Jedes System, das einem Oberflächenmodell folgt oder in Echtzeit zur nächstgelegenen Oberfläche misst, verhält sich gleich. Die Bezeichnungen der Einstellungen unterscheiden sich, das Prinzip nicht.
Ist der geländefolgende Modus damit unbrauchbar?
Im Gegenteil. Bei bewegtem Gelände ist es das einzige Verfahren, das die Höhe über Grund tatsächlich konstant hält. Entscheidend ist nur, worauf es sich bezieht: auf ein Geländemodell, nicht auf ein Oberflächenmodell.
Woher bekomme ich ein DGM?
Mehrere Bundesländer stellen das DGM1 mit einem Meter Rasterweite als Open Data bereit, teils als GeoTIFF zum direkten Import. Auch das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie führt entsprechende Produkte.
Was ist mit Gebäuden?
Dieselbe Logik. Ein Oberflächenmodell oder die Echtzeitmessung nimmt die Dachkante als Bezug. Über einem 12 Meter hohen Gebäude kommen 12 Meter zu Ihrer Höhe über Grund hinzu.
Wie weise ich die eingehaltene Höhe im Audit nach?
Über die Flugdaten, gerechnet gegen ein Geländemodell. Wer nur die relative Höhe protokolliert, kann die Einhaltung einer Freigabe über Grund nicht belegen. Die Höhenreferenz und das verwendete Modell gehören deshalb in die Flugdokumentation.
Fazit
Die Freigabe gilt über Grund. Die Drohne folgt dem, was ihre Sensoren oder ihr Höhenmodell für den Grund halten. Zwischen beidem steht alles, was auf dem Boden wächst oder gebaut wurde.
Das ist kein Bedienfehler und kein Softwarefehler, sondern eine Definitionsfrage, die im Betriebsalltag selten gestellt wird. Genau deshalb ist sie so verbreitet, und zwar unabhängig davon, mit welchem System Sie fliegen.
Drei Dinge lösen sie dauerhaft: ein Geländemodell statt eines Oberflächenmodells, die erfasste Bewuchshöhe je Fluggebiet, und beides als prüfbarer Punkt in der Vorflugkontrolle statt als Erfahrungswissen einzelner Piloten.
Unterstützung durch Dronesolut
- Fluggebietsanalyse: Geländehöhen, Bewuchs und zulässige Einstellhöhe je Fluggebiet, dokumentiert
- Betriebshandbuch: Verfahren zur Höhenreferenz, abgestimmt auf Ihre Flotte und Ihre Genehmigung
- Dronesolut Plattform: Fluggebiete mit hinterlegten Höhengrenzen, digitale Vorflugkontrolle, nachweisfähige Flugdokumentation
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren →
Weiterführend: Drohnenflüge in Kontrollzonen: die neuen Verfahren · UAS-Audit: Ablauf, Findings und Vorbereitung
Über den Autor
René Wagner, M.Eng., ist Luftfahrtingenieur sowie Gründer und Geschäftsführer der Dronesolut Aviation GmbH. Er arbeitet seit über fünf Jahren als UAS-Sachverständiger für Betriebsgenehmigungen, SORA-Risikobewertungen und Betriebshandbücher und ist Mitglied im Branchenverband UAV DACH.
Stand: 29. September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die genannten Softwarebeispiele dienen der Veranschaulichung. Funktionsumfang und Bezeichnungen ändern sich mit App- und Firmware-Versionen. Prüfen Sie die Einstellungen an Ihrem eigenen System.
Quellen
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, Anhang Teil A und B
- DFS Deutsche Flugsicherung, Verfahren für UAS-Flüge in Kontrollzonen, gültig ab 6. August 2026
- Herstellerdokumentation zu geländefolgenden Flugmodi und Missionsplanung
- Open-Data-Portale der Landesvermessungsverwaltungen, Digitale Geländemodelle DGM1
Weitere Artikel aus der Kategorie „Betrieb"
Vertiefen Sie Ihr Wissen mit passenden Fachbeiträgen.
