Betrieb

    Offene vs. spezielle Kategorie: Pflichten im Überblick

    Zuletzt aktualisiert: 23.10.2026Von René Wagner

    Stand: 23. Oktober 2026 · Lesezeit: ca. 13 Minuten · Autor: René Wagner, M.Eng., Dronesolut Aviation GmbH


    Das Wichtigste in Kürze

    Die Kategorie entscheidet sich bei jedem Flug neu, nicht einmal für den Betrieb. Eine Betriebsgenehmigung zwingt Sie nicht dazu, jeden Flug als speziellen Flug durchzuführen.

    Erfüllt ein Flug alle Bedingungen der offenen Kategorie, ist er ein offener Flug. Fehlt eine einzige, ist der ganze Flug speziell.

    Geflogen wird in beiden Fällen ähnlich. Der Unterschied liegt beim Nachweis: In der speziellen Kategorie sind Betriebshandbuch, Checklisten, Flugbuch und drei Jahre Aufbewahrung Pflicht, und die zuständige Behörde kann die Unterlagen jederzeit anfordern.

    Zwei verbreitete Irrtümer: Erstens, in der offenen Kategorie gebe es keine Betreiberpflichten. Falsch, Betriebsverfahren sind auch dort vorgeschrieben. Zweitens, offene Flüge müssten nicht ins Flugbuch. Rechtlich stimmt das, praktisch führt es zu falschen Flugstunden und Wartungsintervallen.


    Wie sich pro Flug entscheidet, ob er offen oder speziell ist Ein geplanter Flug durchläuft fünf Bedingungen der offenen Kategorie: Flug in Sichtweite, höchstens 120 Meter über Grund, Abstand zu unbeteiligten Personen nach A1, A2 oder A3, zulässiges Klassenlabel und unter 25 Kilogramm, kein Abwurf und kein Gefahrgut. Werden alle fünf erfüllt, ist der Flug ein offener Flug. Wird auch nur eine Bedingung nicht erfüllt, ist der gesamte Flug ein spezieller Flug und erfordert eine Betriebsgenehmigung. max. 120 m über Grund Klassenlabel, unter 25 kg in Sichtweite Abstand nach A1 / A2 / A3 kein Abwurf, kein Gefahrgut Geplanter Flug Offener Flug alle fünf erfüllt Spezieller Flug eine reicht Eine nicht erfüllte Bedingung macht den gesamten Flug speziell Festgelegt wird die Kategorie vor dem Start. Ein Flug kann nicht offen beginnen und unterwegs die Grenzen einer Genehmigung nutzen.
    Die fünf Bedingungen der offenen Kategorie wirken wie Tore: Alle müssen offen stehen. Fällt eines, ist nicht nur der betroffene Abschnitt, sondern der gesamte Flug ein spezieller Flug.

    Die Kategorie gilt pro Flug, nicht pro Betrieb

    Die Zuordnung erfolgt nach Artikel 4 und 5 der DVO (EU) 2019/947, und sie erfolgt je Flug. Typische Gründe, warum ein Flug speziell wird:

    • Die Drohne fliegt außer Sichtweite.
    • Sie fliegt höher als 120 Meter über Grund.
    • Sie kommt unbeteiligten Menschen näher, als die Unterkategorie A1, A2 oder A3 erlaubt.
    • Die Drohne wiegt 25 Kilogramm oder mehr oder hat kein passendes Klassenlabel.
    • Es wird Material abgeworfen oder Gefahrgut transportiert.

    Ein Tag, zwei Kategorien. Am Vormittag dokumentieren Sie eine Baustelle am Stadtrand, mit großem Abstand zu Passanten. Das ist ein offener Flug. Am Nachmittag inspizieren Sie eine Fassade direkt über einem belebten Gehweg. Das geht nur mit Genehmigung.

    Der Punkt, der in der Praxis Probleme macht: Die Kategorie wird vor dem Start festgelegt und gilt für den gesamten Flug. Ein Flug kann nicht offen beginnen und dann, wenn es eng wird, auf die Genehmigung ausweichen. Wer das nachträglich so dokumentiert, erzeugt genau den Widerspruch, den eine Prüfung sucht.


    Auch die offene Kategorie verlangt Verfahren

    Der verbreitetste Irrtum: In der offenen Kategorie habe der Betreiber keine Pflichten. Nach UAS.OPEN.050 Nr. 1 muss jeder Betreiber Betriebsverfahren entwickeln, die zur Art des Betriebs und zum Risiko passen.

    Konstellation Was verlangt wird
    Sie fliegen allein Die Verfahren müssen nicht aufgeschrieben sein. Die Anleitung des Herstellers genügt.
    Mehrere Piloten fliegen für Sie Verfahren, die die Zusammenarbeit regeln, und eine Liste des Personals mit dessen Aufgaben. In der Praxis heißt das: schriftlich.

    So legt es die EASA in AMC1 UAS.OPEN.050(1) aus. Die Fernpiloten müssen diese Verfahren kennen und sich im Flug daran halten, UAS.OPEN.050 Nr. 4 und UAS.OPEN.060 Nr. 2. Inhaltlich gehören nach dem Lehrplan des A1/A3-Kompetenznachweises hinein: vor dem Flug Fluggebiet, Wetter und Zustand der Drohne, im Flug Normalablauf und Verhalten bei Störungen, nach dem Flug Wartung und Festhalten der Flugdaten.

    Warum es diese Pflicht gibt

    Die offene Kategorie ist nicht regelfrei, sie ist gedeckelt. Das Risiko wird dort nicht einzeln bewertet, sondern durch harte Grenzen klein gehalten: Masse und Klasse, Abstand zu unbeteiligten Personen, 120 Meter, Sichtweite. Diese Grenzen wirken aber nur, wenn jemand sie bei jedem Flug zuverlässig einhält. Genau dafür sind Betriebsverfahren da.

    Deshalb skaliert die Pflicht mit der Organisation. Wer allein fliegt, trägt sein Verfahren im Kopf. Sobald eine zweite Person für Sie fliegt, gibt es ohne geschriebenes Verfahren zwei Verfahren. Bei fünf Piloten sind es fünf. Verlangt wird also nur, dass aus dem Wissen einer Person etwas wird, das mehrere teilen können.

    Das ist das Grundprinzip der Luftfahrt. Ihre Sicherheitsbilanz beruht nicht auf besonders vorsichtigen Menschen, sondern auf standardisierten Abläufen, Checklisten und wiederkehrender Schulung. Ein Verfahren verlagert die Entscheidung aus dem Moment, in dem Zeitdruck herrscht, in einen ruhigen Zeitpunkt davor.


    Was Verfahren einem Unternehmen bringen

    Der Aufwand fällt einmal an, der Nutzen bei jedem Flug. Und er liegt zum größten Teil außerhalb der Verordnung.

    Das Wissen gehört dem Unternehmen, nicht der Person. Der eingearbeitete Pilot, der alle Eigenheiten der Fluggebiete kennt, ist ein Risiko, solange dieses Wissen nur in seinem Kopf liegt. Kündigung, Krankheit oder Urlaub legen den Betrieb dann still.

    Einarbeitung dauert Tage statt Wochen, und das Ergebnis wird unabhängig von der Person. Der Auftraggeber bekommt dieselbe Dokumentation, egal welcher Pilot kommt und von welchem Standort.

    Fehler unter Druck werden seltener. Die meisten Fehler passieren nicht aus Unwissenheit, sondern weil etwas im falschen Moment vergessen wird: knappe Zeit, wartender Kunde, aufziehendes Wetter. Eine Checkliste ist der einzige Mechanismus, der in genau diesem Moment zuverlässig greift.

    Sie können belegen, wie Sie arbeiten. Ausschreibungen größerer Auftraggeber fragen zunehmend nach Verfahren, Qualifikations- und Versicherungsnachweisen. Wer das aus der Schublade zieht statt es herzustellen, gewinnt Zeit und wirkt anders.

    Bei der Versicherung ist das Flugbuch Ihr Verhandlungsargument. Die Luftfahrthaftpflicht ist nach VO (EG) 785/2004 Pflicht, die Prämie richtet sich nach dem Risiko. Ein lückenlos geführtes Flugbuch ist die einzige belastbare Grundlage, um schadenfreien Verlauf, Flugstunden und Einsatzprofil zu belegen. Ob Ihr Versicherer das honoriert, etwa über einen Nachlass oder einen stundenbasierten Tarif, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Fragen Sie bei der nächsten Verlängerung ausdrücklich danach. Ohne Flugbuch lässt sich die Frage nicht einmal stellen.

    Im Schadensfall entscheidet dieselbe Dokumentation. Der Versicherer will wissen, wie geflogen wurde: Vorflugkontrolle, Wetter, Wartungsstand, Qualifikation des Piloten. Wer das vorlegen kann, verhandelt über den Schaden. Wer es nicht kann, verhandelt über seine Obliegenheiten.

    Wachstum kostet nicht proportional mehr Verwaltung, und der Weg in die spezielle Kategorie wird kurz: Wer später eine Betriebsgenehmigung beantragt, hat mit beschriebenen Verfahren den größten Teil des Betriebshandbuchs bereits geschrieben.

    Eine Einschränkung, die dazugehört: Ein Verfahren, das geschrieben, aber nicht gelebt wird, ist schlechter als keines. Es erzeugt eine Abweichung zwischen Beschreibung und Praxis, und genau diese Abweichung ist der häufigste Befund in Auditberichten. Beschreiben Sie, wie Sie tatsächlich arbeiten, und ändern Sie das Dokument, wenn sich die Praxis ändert, nicht umgekehrt.


    Der Ablauf im Vergleich

    Pflichten in der offenen und in der speziellen Kategorie im Vergleich Neun Pflichten im Vergleich. Betriebsverfahren: offen Pflicht in formloser Form, speziell Betriebshandbuch. Fluggebiet prüfen: offen Pflicht, speziell Pflicht und Abgleich mit der Genehmigung. Wetter prüfen: offen Pflicht, speziell Pflicht und dokumentiert. Vorflugkontrolle: offen Pflicht, speziell per unterschriebener Checkliste. Beteiligte vor Ort: offen informieren in A2 und A3, speziell alle einweisen. Nachflugkontrolle: offen nicht vorgeschrieben, speziell per unterschriebener Checkliste. Flugbuch: offen freiwillig, speziell Pflicht. Wartung festhalten: offen nach Herstellerangabe, speziell jede Wartung schriftlich. Aufbewahrung: offen keine Pflicht, speziell drei Jahre. Die Tätigkeiten sind weitgehend dieselben, der Unterschied liegt im Nachweis. OFFENE KATEGORIE SPEZIELLE KATEGORIE Betriebsverfahren Pflicht, formlos möglich Betriebshandbuch Fluggebiet prüfen Pflicht Pflicht, gegen Genehmigung Wetter prüfen Pflicht Pflicht, dokumentiert Vorflugkontrolle Pflicht Checkliste, unterschrieben Beteiligte vor Ort informieren (A2, A3) einweisen, alle Nachflugkontrolle nicht vorgeschrieben Checkliste, unterschrieben Flugbuch freiwillig Pflicht Wartung festhalten nach Herstellerangabe jede Wartung schriftlich Aufbewahrung keine Pflicht 3 Jahre Die Tätigkeiten sind weitgehend dieselben. Der Unterschied liegt fast immer im Nachweis, nicht im Tun.
    Neun Pflichten im Vergleich. Wer in der offenen Kategorie ordentlich arbeitet, erledigt bereits den größten Teil dessen, was die spezielle Kategorie verlangt. Hinzu kommt dort der Nachweis, dass es tatsächlich so gelaufen ist.

    Drei Unterschiede zeigt die Grafik nicht, weil sie vor dem ersten Flug liegen:

    • Erlaubnis. Offen: keine nötig. Speziell: Genehmigung der zuständigen Behörde, Erklärung zu einem Standardszenario oder LUC, vor dem ersten Flug.
    • Piloten. Offen: EU-Kompetenznachweis A1/A3 oder A2. Speziell: die Ausbildung, die die Genehmigung verlangt, mit Nachweis der Schulungen.
    • Behördliche Kontrolle. Offen: keine Routineprüfung, Verstöße können aber geahndet werden. Speziell: Die zuständige Behörde kann jederzeit Unterlagen anfordern.

    Der letzte Punkt fasst den Unterschied am besten zusammen. In der offenen Kategorie fällt eine Lücke nur auf, wenn etwas passiert. In der speziellen Kategorie fällt sie auf, weil geprüft wird.


    Das Flugbuch: freiwillig oder Pflicht?

    Offene Kategorie. Weder die EU-Verordnung noch das deutsche Luftrecht schreiben hier nach unserem Kenntnisstand ein Flugbuch vor. Sinnvoll ist es trotzdem: Das Festhalten der Flugdaten gehört zum Lehrplan des A1/A3-Nachweises, bei Unfällen mit Verletzten oder Begegnungen mit bemannten Luftfahrzeugen besteht Meldepflicht, und für die Prämienverhandlung ist es der einzige Beleg für Flugstunden und schadenfreien Verlauf.

    Spezielle Kategorie. Hier gilt eine verbindliche Aufzeichnungspflicht nach UAS.SPEC.050 Nr. 1 Buchstabe g. Mindestens drei Jahre aufzubewahren sind die Informationen über Ihre Flüge einschließlich besonderer Vorkommnisse, alle Wartungsarbeiten sowie die Qualifikationen und Schulungen Ihres Personals, letztere bis drei Jahre nach dessen Ausscheiden.

    Das Wort „Flugbuch" steht nicht in der Verordnung. Die EASA nennt das Logbuch aber als anerkannten Weg, elektronisch oder auf Papier. Die zuständige Behörde hat in ihrem Muster-Betriebshandbuch, Revision 3.2 vom Januar 2026, ein Flugbuch und ein technisches Logbuch fest vorgesehen.

    Das gehört mindestens hinein: Datum, Ort, Start- und Landezeit, Flugdauer, Name des Fernpiloten, Drohne mit Modell und Seriennummer, Kategorie beziehungsweise Nummer der Genehmigung, Wetter, Vor- und Nachflugkontrolle mit Unterschrift sowie Vorkommnisse, Mängel und Reparaturen.

    Ein Hinweis für Genaue: Die EASA-Auslegungshilfe nennt für das Logbuch zwei Jahre, die Verordnung verlangt drei. Es gelten die drei Jahre.


    Wenn Sie zwischen den Kategorien wechseln

    Wer mal offen und mal speziell fliegt, klärt vor jedem Start vier Fragen:

    Frage Offener Flug Spezieller Flug
    Welche Regeln gelten? die Regeln der offenen Kategorie Genehmigung und Betriebshandbuch
    Ist die Drohne geeignet? nur mit Klassenlabel C0 bis C4, als Altgerät von vor 2024 oder als Eigenbau die Drohne, die in der Genehmigung steht
    Darf der Pilot fliegen? mit EU-Kompetenznachweis A1/A3 oder A2 mit der Ausbildung, die die Genehmigung verlangt
    Muss der Flug ins Flugbuch? freiwillig Pflicht

    Drei Fallstricke aus der Praxis. Erstens die Drohne ohne Klassenlabel: Wurde sie nach dem 1. Januar 2024 ohne Label verkauft, darf sie nur in der speziellen Kategorie fliegen. Das betrifft häufig größere Industriedrohnen. Zweitens der Wechsel während des Fluges, der nicht möglich ist. Drittens Lücken im Flugbuch: Fehlen die offenen Flüge, stimmen Flugstunden und Wartungsintervalle nicht mehr, und bei einer Prüfung lässt sich schwer zeigen, welche Flüge unter die Genehmigung fielen.

    Die Empfehlung: ein Ablauf für alle Flüge

    Zwei dieser drei Fallstricke haben dieselbe Ursache, nämlich getrennte Abläufe für denselben Betrieb. Wer das zusammenführt, löst beide auf einmal.

    1. Alle Flüge kommen ins selbe Flugbuch, mit einer Spalte „Kategorie", etwa „offen A3" oder „speziell, Genehmigung Nr. …".
    2. Vor und nach jedem Flug gelten dieselben Checklisten, unabhängig von der Kategorie.
    3. Jede Wartung kommt ins technische Logbuch, unabhängig davon, in welcher Kategorie die Stunden geflogen wurden.
    4. Im Betriebshandbuch steht kurz, dass es auch offene Flüge gibt und nach welchen Regeln sie laufen.

    Das kostet bei den offenen Flügen etwas mehr Aufwand, als rechtlich nötig wäre. Dafür muss sich Ihr Team nur eines merken: vor dem Start die Kategorie festlegen. Alles andere läuft bei jedem Flug gleich.


    Ausblick: was die EU plant

    Die EASA hat 2026 mit NPA 2026-103 einen Entwurf vorgelegt, der die Drohnenregeln vereinfachen und sicherer machen soll. Das ist noch kein geltendes Recht. Für beide Kategorien geplant sind unter anderem die Registrierungspflicht ab 100 Gramm, Remote ID ab 100 Gramm und eine breitere Geo-Awareness-Pflicht. In der speziellen Kategorie soll ein Betriebshandbuch für jeden Betrieb Pflicht werden, dazu ein Tätigkeitsbericht an die Behörde, geplant alle sechs Monate, unter anderem mit Flugstunden, Zahl der Piloten und Kontrollverlusten. Inkrafttreten ist für Ende 2026 bzw. Anfang 2027 vorgesehen, die meisten Pflichten sollen ab Mitte 2028 gelten.

    Was das für heute bedeutet: Der geplante Tätigkeitsbericht lässt sich ohne sauber erfasste Flugstunden je Drohne und je Einsatz kaum erstellen. Wer sein Flugbuch jetzt vollständig führt, erfüllt diese Pflicht bereits, bevor sie kommt.

    Die geplanten Änderungen an den Standardszenarien haben wir in einem eigenen Beitrag aufbereitet: Die neuen Standardszenarien aus NPA 2026-103.


    Häufige Fragen

    Muss ich mit einer Betriebsgenehmigung jeden Flug als speziellen Flug durchführen?

    Nein. Die Genehmigung erlaubt Ihnen Flüge in der speziellen Kategorie, sie verpflichtet Sie aber nicht dazu. Erfüllt ein Flug alle Bedingungen der offenen Kategorie, dürfen Sie ihn als offenen Flug durchführen.

    Brauche ich in der offenen Kategorie wirklich Verfahren?

    Ja. UAS.OPEN.050 Nr. 1 verlangt Betriebsverfahren, die zur Art des Betriebs und zum Risiko passen. Wenn Sie allein fliegen, müssen sie nicht geschrieben sein. Sobald mehrere Fernpiloten für Sie fliegen, brauchen Sie Verfahren zur Zusammenarbeit und eine Personalliste mit Aufgaben, praktisch also schriftlich.

    Lohnen sich geschriebene Verfahren, wenn ich nur in der offenen Kategorie fliege?

    Sobald mehr als eine Person für Sie fliegt, sind sie ohnehin vorgeschrieben. Unabhängig davon bleibt das Wissen im Unternehmen statt bei einzelnen Piloten, die Einarbeitung wird kürzer, und Sie können gegenüber Auftraggebern und Versicherern belegen, wie Sie arbeiten.

    Ist ein Flugbuch in der offenen Kategorie Pflicht?

    Nach unserem Kenntnisstand nein. Sinnvoll ist es wegen der Meldepflichten bei Vorkommnissen, der Anforderungen von Versicherern und Auftraggebern und der Durchgängigkeit der Flugstunden Ihrer Drohne.

    Wie lange muss ich Unterlagen aufbewahren?

    In der speziellen Kategorie drei Jahre, bei Personalnachweisen drei Jahre nach dem Ausscheiden der Person. Die EASA-Auslegungshilfe nennt an einer Stelle zwei Jahre, maßgeblich ist aber die Verordnung mit drei Jahren.

    Kann ein Flug die Kategorie wechseln, wenn sich die Lage ändert?

    Nein. Die Kategorie wird vor dem Start festgelegt und gilt für den gesamten Flug. Ändern sich die Bedingungen, ist der Flug zu beenden und gegebenenfalls unter der passenden Kategorie neu zu beginnen.

    Was passiert, wenn die zuständige Behörde Unterlagen anfordert und etwas fehlt?

    Fehlende Aufzeichnungen sind in Auditberichten ein eigenständiger Befund, unabhängig davon, ob der Flug selbst in Ordnung war. Was pro Flug nicht dokumentiert wurde, lässt sich im Nachhinein nicht belegen.


    Fazit

    In der offenen Kategorie müssen Sie die Regeln einhalten und feste Abläufe haben. Aufschreiben müssen Sie fast nichts. In der speziellen Kategorie gilt eine andere Reihenfolge: vorher festlegen, wie Sie fliegen, genau so fliegen, jeden Flug festhalten und drei Jahre aufbewahren.

    Wer beide Kategorien nutzt, fährt am besten mit einem einheitlichen Ablauf:

    • Vor jedem Flug die Kategorie festlegen
    • Geografische Gebiete prüfen
    • Wetter prüfen und festhalten
    • Vor- und Nachflugkontrolle per Checkliste
    • Jeden Flug ins Flugbuch eintragen, mit Kategorie
    • Wartung ins technische Logbuch eintragen
    • Unterlagen drei Jahre aufbewahren

    Der Aufwand dafür entsteht ohnehin. Die Frage ist nur, ob er während des Einsatzes anfällt oder später, wenn jemand nach Nachweisen fragt.


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    Weiterführend: UAS-Audit: Ablauf, Findings und Vorbereitung · Flughöhe über Grund: Warum der Terrain-Modus Ihre Freigabe sprengen kann · LUC beantragen: Voraussetzungen und Ablauf


    Über den Autor

    René Wagner, M.Eng., ist Luftfahrtingenieur sowie Gründer und Geschäftsführer der Dronesolut Aviation GmbH in Wildau. Er berät Drohnenbetreiber zu Betriebsgenehmigungen, SORA-Risikobewertungen und Betriebshandbüchern und ist Mitglied im Advisory Committee von UAV DACH e.V.

    Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt einen Überblick zur Rechtslage zum genannten Zeitpunkt und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Angaben zu NPA 2026-103 betreffen einen Entwurf, der noch nicht in Kraft ist.


    Quellen

    • Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, konsolidierte Fassung, insbesondere Art. 4 und 5, UAS.OPEN.050, UAS.OPEN.060, UAS.SPEC.050
    • EASA: Easy Access Rules for Unmanned Aircraft Systems, Revision Juni 2026, darin AMC1 UAS.OPEN.050(1)
    • Muster-Betriebshandbuch (OM) der zuständigen Behörde, Revision 3.2, Januar 2026
    • Verordnung (EG) Nr. 785/2004 über Versicherungsanforderungen
    • EASA: NPA 2026-103 und Opinion No 06/2026