LUC beantragen: Was es für ein Light UAS Operator Certificate wirklich braucht
Stand: 7. September 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten · Autor: René Wagner, M.Eng., Dronesolut Aviation GmbH
Das Wichtigste in Kürze
Ein Light UAS Operator Certificate (LUC) genehmigt nicht einen Flug, sondern Ihre Organisation. Die Behörde bestätigt damit, dass Sie das Risiko Ihrer Einsätze selbst bewerten können.
Was Sie davon haben: Je nach zugeteilten Rechten dürfen Sie Einsätze selbst freigeben, statt für jeden eine Genehmigung zu beantragen. Aus Wochen werden Stunden.
Was Sie dafür brauchen:
- eine juristische Person als Antragsteller, keine Einzelperson
- ein Sicherheitsmanagementsystem passend zu Größe und Komplexität Ihres Betriebs
- benannte Verantwortliche, mindestens Accountable Manager, SMS-Manager und Compliance-Manager
- ein internes Auditsystem
- ein LUC-Handbuch, das all das beschreibt
Für wen es sich lohnt: Betriebe mit vielen unterschiedlichen Einsatzprofilen und Orten, die mindestens drei Personen für Leitungsfunktionen stellen können. Für kleine Teams und stabile Einsatzprofile ist eine gut zugeschnittene Betriebsgenehmigung der bessere Weg.
Zuständig ist in Deutschland das Luftfahrt-Bundesamt, nicht die Landesluftfahrtbehörde. Das LBA hat im Juli 2026 einen ausführlichen Leitfaden zum LUC-Handbuch veröffentlicht.
Auf einen Blick
| Rechtsgrundlage | Teil C des Anhangs zur DVO (EU) 2019/947 |
| Antragsteller | Nur juristische Personen |
| Zuständig in Deutschland | Luftfahrt-Bundesamt |
| Gültigkeit | EU-weit, im Rahmen der Genehmigungsbedingungen |
| Kernpflicht | Sicherheitsmanagementsystem und Compliance-Überwachung |
| Zentrales Dokument | LUC-Handbuch (LUC-M) |
| Sprache | Deutsch oder Englisch; bei beidem gilt die deutsche Fassung |
| Aufbewahrungsfrist | mindestens 3 Jahre für Risikobewertungen und Nachweise |
Für wen ein LUC geeignet ist
Ein LUC lohnt sich, wenn zwei Dinge zusammenkommen: viele Einsätze mit wechselnden Rahmenbedingungen, und eine Organisation, die groß genug ist, die Verantwortung dauerhaft zu tragen.
Netzbetreiber und Energieversorger. Wiederkehrende Inspektionen an Freileitungen, Umspannwerken und Erzeugungsanlagen, verteilt über ein großes Gebiet. Hier fällt die Vorlaufzeit für Einzelgenehmigungen am stärksten ins Gewicht.
Industrie- und Anlagenbetreiber mit mehreren Standorten. Besonders bei automatisiertem Dock-Betrieb, wo jeder neue Standort sonst ein eigenes Verfahren auslöst.
Große Vermessungs- und Ingenieurbüros. Bundesweite Projekte, kurzfristige Beauftragung, ständig neue Fluggebiete.
Behörden und BOS. Einsätze lassen sich nicht planen. Wer erst eine Genehmigung beantragen muss, kommt zu spät.
Logistik- und BVLOS-Betreiber mit Wachstumsabsicht. Wer sein Streckennetz laufend erweitern will, braucht ein Verfahren, das mitwächst.
Dienstleister mit regelmäßigem Auslandsgeschäft. Ein LUC gilt EU-weit. Mit dem Recht, örtliche Bedingungen selbst zu bewerten, wird aus der inhaltlichen Prüfung im Zielland eine Anzeige.
Der gemeinsame Nenner: Nicht die Zahl der Flüge entscheidet, sondern die Zahl der unterschiedlichen Einsatzprofile und Orte. Wer hundertmal dasselbe fliegt, braucht kein LUC. Wer zwanzigmal etwas anderes fliegt, schon.
Für wen ein LUC nicht geeignet ist
Solo-Betriebe und Zwei-Personen-Teams. Das ist die härteste Hürde, und sie ist struktureller Natur: Der Accountable Manager darf weder SMS-Manager noch Compliance-Manager sein. Unter drei Personen in Leitungsfunktionen wird es kaum darstellbar.
Betriebe mit wenigen Einsätzen und stabilem Profil. Wer im Jahr eine Handvoll Einsätze mit immer denselben Parametern fliegt, zahlt für ein LUC dauerhaft Aufwand, ohne einen Engpass zu lösen.
Einsteiger ohne Genehmigungserfahrung. Die EASA empfiehlt den Behörden ausdrücklich, vor einem LUC zunächst einige Betriebsgenehmigungen zu erteilen und dabei zu beobachten, wie gut ein Betreiber den Regelrahmen versteht. Ohne diese Vorgeschichte ist ein LUC praktisch aussichtslos.
Betriebe, die überwiegend im Auftrag Dritter unter deren Genehmigung fliegen. Hier liegt die Verantwortung ohnehin beim Auftraggeber.
Betriebe, deren Einsätze vollständig von einem Standardszenario oder einer PDRA abgedeckt sind. Dann genügt eine Erklärung, und der Engpass, den ein LUC lösen würde, existiert gar nicht.
Organisationen ohne dauerhafte Kapazität für Audits, Meldewesen und Schulung. Ein LUC ist kein Projekt mit Enddatum, sondern ein System, das gepflegt werden muss. Wer es beantragt und dann liegen lässt, hat beim ersten Audit ein Problem.
Drei Fragen zur Selbsteinschätzung
- Verlieren Sie regelmäßig Aufträge oder Zeit, weil eine Genehmigung fehlt? Wenn nein, löst ein LUC kein Problem, das Sie haben.
- Haben Sie mindestens drei Personen, die Leitungsfunktionen übernehmen können? Wenn nein, scheitert es an der Unabhängigkeitsregel.
- Würden Sie Sicherheitsmanagement und internes Auditwesen auch dann pflegen, wenn das Zertifikat längst im Schrank liegt? Wenn nein, wird das LUC zur Belastung statt zum Vorteil.
Drei Mal ja spricht klar für ein LUC. Ein einziges Nein ist ein guter Grund, zuerst die Alternativen zu prüfen.
Die Alternativen, bevor Sie ein LUC angehen
Zwei Wege lösen ähnliche Probleme mit deutlich weniger Aufwand.
Eine generisch zugeschnittene Betriebsgenehmigung. Wenn sie das Einsatzgebiet über Merkmale beschreibt statt über einzelne Koordinaten, decken Sie neue Orte ab, ohne jedes Mal ein Verfahren zu durchlaufen. Das ist für viele Betriebe der entscheidende Hebel und deutlich schneller erreichbar als ein LUC.
Standardszenario oder PDRA mit Erklärung. Wo Ihre Einsätze hineinpassen, ersetzt die Erklärung das Genehmigungsverfahren bereits heute.
Erst wenn beide Wege ausgeschöpft sind und weiterhin ein Engpass bleibt, ist ein LUC das richtige nächste Ziel.
Was ein LUC ist, und was nicht
Eine Betriebsgenehmigung nach Artikel 12 bezieht sich auf einen bestimmten Betrieb. Ein LUC bezieht sich auf Ihr Unternehmen.
Die Behörde prüft dabei nicht einen Einsatz, sondern ob Ihre Organisation reif genug ist, Risiken eigenständig zu bewerten. Dazu gehören Fachwissen, interne Prozesse und eine gelebte Sicherheitskultur.
Ein LUC ist kein Freibrief. Sie dürfen nur die Einsätze durchführen, die in Ihren Genehmigungsbedingungen beschrieben sind. Der Unterschied liegt nicht darin, was Sie dürfen, sondern darin, wer es freigibt.
Die drei Stufen der Privilegien
Die Behörde teilt die Rechte nach der Reife Ihrer Organisation zu. Möglich ist eine Stufe oder eine Kombination:
| Stufe | Was Sie dürfen |
|---|---|
| 1 | Einsätze unter einem Standardszenario durchführen, ohne eine Erklärung einzureichen |
| 2 | Einsätze, die von einer PDRA abgedeckt sind, selbst freigeben, ohne Genehmigung zu beantragen |
| 3 | Alle eigenen Einsätze selbst freigeben, ohne Genehmigung zu beantragen |
Die EASA empfiehlt den Behörden ausdrücklich, vor der Erteilung eines LUC zunächst einige Betriebsgenehmigungen zu erteilen und dabei zu beobachten, wie gut der Betreiber den Regelrahmen und SORA versteht und wie ausgeprägt seine Sicherheitskultur ist.
Praktisch heißt das: Ein LUC ist kein Einstiegsprodukt. Wer noch nie eine Betriebsgenehmigung hatte, wird auch keines bekommen.
Der zweite große Vorteil betrifft den grenzüberschreitenden Betrieb. Ein LUC gilt EU-weit. Mit den passenden Rechten dürfen Sie im Ausland starten, sobald Eingang und Vollständigkeit Ihres Antrags bestätigt sind, statt eine inhaltliche Prüfung abzuwarten.
Wer ein LUC beantragen kann
Antragsberechtigt sind nur juristische Personen. Eine Einzelperson kann kein LUC erhalten, auch nicht als eingetragener Kaufmann.
Der LUC-Inhaber gilt automatisch als UAS-Betreiber und muss nach Artikel 14 registriert sein. Einzelne Tätigkeiten dürfen an Dritte vergeben werden, dann müssen Sie diese Auftragnehmer aber überwachen und das im Handbuch beschreiben.
Zuständig ist die Behörde am Hauptsitz Ihres Unternehmens. Für Betriebe mit Sitz in Deutschland ist das das Luftfahrt-Bundesamt. Das ist ein Unterschied zur Betriebsgenehmigung nach Artikel 12, für die in aller Regel die Luftfahrtbehörde des Landes zuständig ist.
Was Sie in der Organisation aufbauen müssen
Das ist der eigentliche Aufwand. Ein LUC ist zu etwa neunzig Prozent Organisationsentwicklung und zu zehn Prozent Papier.
Benannte Verantwortliche
Accountable Manager. Eine einzelne, klar identifizierbare Person mit letzter Verantwortung für alle Tätigkeiten der Organisation. Sie hat Weisungsbefugnis gegenüber allen Mitarbeitenden und muss die personellen und finanziellen Mittel bereitstellen können. Verantwortung in diesem Sinne ist nicht delegierbar.
SMS-Manager. Zentrale Anlaufstelle für Aufbau, Betrieb und Pflege des Sicherheitsmanagementsystems.
Compliance-Manager. Verantwortlich für das unabhängige Auditsystem und das Auditprogramm. Braucht direkten Zugang zum Accountable Manager.
Je nach Umfang kommen weitere Rollen hinzu, etwa für Flugbetrieb, Lufttüchtigkeit, Audits oder das Meldewesen.
Eine Regel, die viele überrascht: Der Accountable Manager darf weder SMS-Manager noch Compliance-Manager sein. Eine Person darf mehrere Funktionen halten, wenn das zu Umfang und Größe des Betriebs passt, aber diese beiden Rollen müssen unabhängig bleiben. Für kleine Betriebe heißt das: Sie brauchen mindestens zwei, realistisch drei Personen in Leitungsfunktionen.
Weitere Punkte, auf die das LBA achtet: mögliche Interessenkonflikte, und ob die Arbeitsverträge der Verantwortlichen überhaupt genug Stunden vorsehen, um die Funktion auszufüllen. Eine Stellvertreterregelung ist für Urlaub und Krankheit gedacht, nicht für monatelange Abwesenheit oder eine unbesetzte Stelle.
Sicherheitsmanagementsystem
Vier Bausteine: Sicherheitspolitik und Ziele, Sicherheitsrisikomanagement, Sicherheitsgewährleistung und Sicherheitsförderung. Dazu Gremien, typischerweise ein Safety Review Board auf Leitungsebene und eine Safety Action Group auf operativer Ebene.
Das System muss zur Größe und Komplexität Ihres Betriebs passen. Ein Fünf-Personen-Betrieb braucht kein Konzernsystem, aber er braucht ein funktionierendes.
Compliance-Überwachung
Ein internes Auditsystem mit festgelegten Auditarten, einem Auditprogramm und beschriebenen Verfahren. Wichtig ist die Unabhängigkeit: Wer eine Tätigkeit ausführt, darf sie nicht selbst auditieren.
Meldesystem
Interne Meldungen mit Untersuchung, dazu die Meldungen an die Behörden.
Weitere Systeme
Verfahren für Änderungen, getrennt danach, ob sie vorab genehmigt werden müssen oder nicht. Dokumentenlenkung. Aufbewahrung von Aufzeichnungen über mindestens drei Jahre, geschützt vor Beschädigung, Veränderung und Diebstahl. Ein Verfahren zur Verwaltung der eigenen Privilegien. Schulungsverfahren. Ein System zur operativen Kontrolle. Regelungen für Auftragnehmer und Unterauftragnehmer. Und ein Managementsystem für Informationssicherheit.
Das LUC-Handbuch
Das LUC-M ist das Dokument, in dem alles zusammenläuft. Das LBA empfiehlt diese Gliederung:
| Teil | Inhalt |
|---|---|
| 0 | Einleitung, Inhaltsverzeichnis, Seitenverzeichnis, Änderungsstand |
| 1 | Allgemeines: Erklärung des Accountable Managers, Organisationsstruktur, Führungspersonal, Verantwortlichkeiten, Qualifikationen, Besatzungsanforderungen, Gremien, Einrichtungen |
| 2 | Managementsystem-Verfahren: SMS, Compliance-Überwachung, Meldewesen, Änderungen, Privilegienverwaltung, Schulung, operative Kontrolle, Auftragnehmer, Aufzeichnungen, Informationssicherheit |
| 3 | Umfang der Tätigkeiten: welche Einsätze das LUC abdeckt, welche Privilegien erteilt sind |
| 4 | Betriebsanweisungen |
| 5 | Unterstützende Dokumente: Nachweise, Formulare, Checklisten, Personallisten |
Zwei Aufbauvarianten sind möglich. Entweder ein einziges vollständiges Dokument, oder ein schlankeres Handbuch mit ausgelagerten Verfahren, Richtlinien und Listen. Bei der zweiten Variante müssen die Verweise sauber sitzen, und die ausgelagerten Dokumente gelten als Bestandteil des Managementsystems.
Sie dürfen eine eigene Struktur wählen, solange alle Anforderungen abgedeckt sind. Das LBA rät aber ausdrücklich zur vorgeschlagenen Gliederung samt Nummerierung, weil das die Prüfung erheblich beschleunigt. Wer abweicht, sollte eine Vergleichstabelle beilegen.
Zum Umfang der Tätigkeiten in Teil 3 erwartet das LBA eine übersichtliche Darstellung der genehmigten Einsätze, entweder als Tabelle oder als Matrixdarstellung. Erfasst werden dabei unter anderem SAIL-Stufe, Betriebsart, Bevölkerungsdichte, die angewandten Minderungsmaßnahmen, die Luftrisikoklassen, das Containment, die Fluggebiete und die eingesetzten UAS.
Sprache: Deutsch oder Englisch. Wenn beides vorliegt, gilt die deutsche Fassung. Das LBA empfiehlt ein elektronisches Format, etwa PDF.
Wie das Genehmigungsverfahren abläuft
Das Verfahren ist eine Schleife, kein einmaliges Einreichen.
Vor der ersten Einreichung unterschreibt und datiert der Accountable Manager die Erklärung in Kapitel 1.1 des Handbuchs. Damit bestätigt er, das Dokument gelesen und seine Verantwortung verstanden zu haben. Wechselt der Accountable Manager später, unterschreibt der Nachfolger und das Handbuch wird erneut zur Genehmigung vorgelegt.
Dann prüft das LBA den ersten Entwurf und formuliert Anmerkungen schriftlich.
Sie überarbeiten und legen einen zweiten Entwurf vor. Dabei erwartet das LBA zweierlei: eine schriftliche Antwort auf jede einzelne Anmerkung mit Angabe, in welchem Kapitel sie umgesetzt wurde, und einen Entwurf, in dem die Änderungen klar erkennbar sind, etwa durch Änderungsbalken oder farbliche Markierung.
Diese Schleife wiederholt sich, bis das Handbuch akzeptabel ist. Dasselbe Prinzip gilt später für jede Revision und für die ausgelagerten Dokumente.
Für Ihre Planung heißt das: Rechnen Sie mit mehreren Runden. Wer den ersten Entwurf sorgfältig baut und die Rückmeldungen strukturiert abarbeitet, verkürzt das Verfahren deutlich. Wer schludrig einreicht, produziert Schleifen.
Häufige Fragen
Kann ich als Einzelunternehmer ein LUC bekommen?
Nein. Antragsberechtigt sind nur juristische Personen.
Ersetzt ein LUC die Betriebsgenehmigung?
Es ersetzt das Verfahren, nicht die Prüfung. Sie bewerten das Risiko weiterhin nach den Regeln, geben den Einsatz aber selbst frei, statt eine Genehmigung zu beantragen. Und nur innerhalb Ihrer Genehmigungsbedingungen.
Wer ist in Deutschland zuständig?
Das Luftfahrt-Bundesamt, sofern Ihr Hauptsitz in Deutschland liegt.
Kann eine Person mehrere Rollen übernehmen?
Ja, wenn das zu Umfang und Größe des Betriebs passt. Der Accountable Manager darf aber weder SMS-Manager noch Compliance-Manager sein.
In welcher Sprache muss das Handbuch sein?
Deutsch oder Englisch. Liegen beide Fassungen vor, gilt die deutsche.
Wie lange dauert es?
Das hängt von der Qualität des ersten Entwurfs und der Reife Ihrer Organisation ab. Das Verfahren läuft in Überarbeitungsschleifen, deren Zahl Sie selbst beeinflussen.
Muss ich Aufzeichnungen aufbewahren?
Ja. Für Einsätze unter LUC-Privilegien mindestens drei Jahre, geschützt vor Beschädigung, Veränderung und Diebstahl. Dazu gehören die Risikobewertung samt Unterlagen und die getroffenen Minderungsmaßnahmen.
Werde ich als LUC-Inhaber auditiert?
Ja, und regelmäßig. Das Handbuch gehört zu den Unterlagen, die das LBA bei Audits einsieht.
Fazit
Ein LUC verschiebt die Entscheidung über einen Einsatz von der Behörde zu Ihnen. Das ist ein erheblicher Vorteil, aber er wird nicht mit einem Antrag erkauft, sondern mit einer Organisation, die diese Verantwortung dauerhaft tragen kann.
Entscheidend ist nicht, wie oft Sie fliegen, sondern wie unterschiedlich. Wer ständig neue Orte und Einsatzprofile hat und dabei regelmäßig Zeit im Genehmigungsverfahren verliert, für den rechnet es sich schnell. Wer wenige Einsätze mit stabilem Profil durchführt, fährt mit einer gut zugeschnittenen Betriebsgenehmigung besser und deutlich günstiger.
Für viele Betriebe ist die richtige Reihenfolge: zuerst die Genehmigung generisch zuschneiden, dann prüfen, ob Standardszenarien passen, und erst danach über ein LUC nachdenken.
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Über den Autor
René Wagner, M.Eng., ist Luftfahrtingenieur sowie Gründer und Geschäftsführer der Dronesolut Aviation GmbH. Er arbeitet seit über fünf Jahren als UAS-Sachverständiger für Betriebsgenehmigungen, SORA-Risikobewertungen und Betriebshandbücher und ist Mitglied im Branchenverband UAV DACH.
Stand: 7. September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, Anhang Teil C (UAS.LUC.010 bis UAS.LUC.090)
- Luftfahrt-Bundesamt, User guide for Light UAS Operator Certificate Manual (LUC-M), LBA-B53-LUC-001, Ausgabe vom 20. Juli 2026
- EASA, Informationen zum Light UAS Operator Certificate
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