Betriebsgenehmigung für Drohnen: Der vollständige Leitfaden
Dieser vollständige Leitfaden zur Betriebsgenehmigung für Drohnen führt Sie Schritt für Schritt durch alle Anforderungen der Speziellen Kategorie nach DVO (EU) 2019/947.
Was ist eine Betriebsgenehmigung für eine Drohne?
Eine Betriebsgenehmigung bzw. Betriebserlaubnis für eine Drohne ist eine Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde, die Ihnen erlaubt, einen Betrieb mit einer Drohne unter bestimmten Bedingungen und Anforderungen durchzuführen.
Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, die ferngesteuert oder autonom fliegen können. Sie werden immer beliebter für verschiedene Zwecke wie Film, Vermessung, Inspektion oder Überwachung. Doch nicht jeder darf einfach so eine Drohne in die Luft schicken – es gelten Regeln und Vorschriften, um sicher und legal zu fliegen.
Die Spezielle Kategorie umfasst alle Drohnenflüge, die ein erhöhtes Risiko für andere Personen oder für den Luftverkehr darstellen. Dazu gehören zum Beispiel Flüge über Menschenansammlungen, in kontrollierten Lufträumen oder mit schweren Drohnen.
Sie brauchen eine Betriebsgenehmigung, wenn Ihr Flug nicht in die Offene oder die Zertifizierte Kategorie gemäß DVO (EU) 2019/947 fällt.
Welche Drohnen-Kategorien gibt es?
Es gibt gemäß DVO (EU) 2019/947 drei Drohnen-Kategorien: die Offene, die Spezielle und die Zertifizierte Kategorie. Sie unterscheiden sich nach dem Risiko des Fluges, der Größe der Drohne und dem Grad der Regulierung.
Offene Kategorie: Flüge mit geringem Risiko
Die Offene Kategorie umfasst Flüge mit geringem Risiko, die keine Genehmigung benötigen. Gewichtsgrenze bis 25 kg, Betrieb in Sichtweite, außerhalb von Flugverbotszonen, CE-Kennzeichnung C0–C4, Online-Test und Registrierungsnummer.
Spezielle Kategorie: Flüge mit mittlerem Risiko
Die Spezielle Kategorie liegt zwischen Offener und Zertifizierter Kategorie und umfasst alle Flüge mit mittlerem Risiko oder besonderen Anforderungen: zertifizierte Drohnen der Klassen C5/C6, Betrieb auch außerhalb der Sichtweite (BVLOS) möglich, kommerzielle Nutzung mit entsprechender Genehmigung, Drohnenführerschein und Betriebsgenehmigung erforderlich.
Zertifizierte Kategorie: Flüge mit hohem Risiko
Die Zertifizierte Kategorie umfasst Flüge mit hohem Risiko: Drohnen über 25 kg, Personenbeförderung mit entsprechender Zertifizierung, Lufttüchtigkeitsbescheinigung sowie Pilotenlizenz erforderlich.
Möglichkeiten zur Betriebsgenehmigung
Europäisches Standardszenario (EU-STS)
Ein STS ist ein vorgefertigtes Szenario, das von der EASA oder einer nationalen Behörde genehmigt wurde. Betreiber müssen sich an das STS halten und eine Erklärung bei der zuständigen Behörde abgeben; die Genehmigung entsteht automatisch aus der Erklärung.
Vordefinierte Risikobewertung (PDRA)
Eine PDRA ist eine Risikobewertung, die von der EASA oder einer anderen Organisation für einen bestimmten Betriebstyp bereitgestellt und mit Empfehlungen zu Maßnahmen versehen wird.
Eigene Risikobewertung (SORA)
Bei einer SORA führt der Betreiber die Risikobewertung selbst durch. Diese Variante bietet die größte Flexibilität für spätere Betriebserweiterungen und ist derzeit der mit Abstand häufigste Weg.
Der Weg zur Betriebsgenehmigung mit SORA
Der Prozess umfasst acht Schritte: strategische Vorbereitung des Betriebskonzepts, Risikobewertung und Anforderungssondierung, Dialog mit der Behörde, Identifikation spezifischer Anforderungen, Datensammlung und Umsetzung, Überprüfung vor der Antragstellung, Antragsprüfung durch die Behörde und Empfehlungen zu offenen Punkten. Details finden Sie in den vertiefenden Artikeln zur SORA-Risikobewertung und zum Notfallplan.
Generische vs. präzise Betriebsgenehmigung
Eine „generische" Betriebsgenehmigung gilt für eine unbestimmte Anzahl von Flügen unter allgemein definierten Rahmenbedingungen. Voraussetzung sind klare, leicht überprüfbare Beschränkungen, leicht umsetzbare strategische Minderungsmaßnahmen und die Fähigkeit des Betreibers, örtliche Gegebenheiten zu bewerten.
Kosten und Dauer
Die Erstellungskosten für die Betriebsunterlagen liegen bei Dienstleistern typischerweise zwischen 3.500 € und 4.500 €, die Behördengebühren zwischen 100 € und 500 €. Die Erstellung der Unterlagen dauert bei erfahrenen Bearbeitern 2–4 Wochen; das erste Feedback der Behörde erfolgt in der Regel innerhalb von 30 Tagen. Die Gültigkeit einer Betriebsgenehmigung liegt üblicherweise bei 1–2 Jahren.
Gültigkeit in anderen EU-Staaten
Die operative Genehmigung ist in allen EASA-Mitgliedstaaten gültig für Flüge innerhalb der definierten Beschränkungen. Für Betriebe in einem anderen Staat als dem Ursprungsland ist ein Antrag für grenzüberschreitenden Betrieb bei der zuständigen Behörde erforderlich.
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