Genehmigung

    Erstellung eines Notfallplans (ERP) für Drohnenbetreiber

    Zuletzt aktualisiert: 20.7.2026Von René Wagner

    Die Erstellung eines Notfallplans (Emergency Response Plan, ERP) ist für Drohnenbetreiber ein zentraler Baustein auf dem Weg zur Betriebsgenehmigung in der Speziellen Kategorie.

    Warum ist ein Notfallplan wichtig?

    Für viele UAS-Betreiber ist der Notfallplan auf dem Weg zur Betriebsgenehmigung ein notwendiges Erfordernis. Er dient nicht nur der Bürokratieerfüllung: Besonders bei komplexen Betrieben mit hohem Risiko für Dritte am Boden oder anderen Luftverkehr reduziert der Notfallplan Gesamtrisiko und -gefährdung deutlich.

    Gemäß Risikobewertung nach Artikel 11 der DVO (EU) 2019/947 wird für Einsätze in der Speziellen Kategorie grundsätzlich ein Notfallplan mit mindestens mittlerer Robustheit erwartet. Andernfalls erhöht sich das Bodenrisiko (GRCFIN) um den Faktor 1 – mit Auswirkungen auf SAIL und luftrechtliche Anforderungen.

    Inhaltlich fokussiert sich der Notfallplan gemäß EASA AMC3 UAS.SPEC.030(3)(e) auf Situationen mit möglichen tödlichen Verletzungen von Dritten am Boden, Verletzungen von Dritten in der Luft sowie Schäden an kritischen Infrastrukturen. Wirtschaftlich schützt der Notfallplan zudem vor Reputationsverlust, finanziellen Schäden und rechtlichen Konsequenzen.

    Kriterien für einen effektiven Notfallplan

    Ein Notfallplan gilt gemäß EASA als effektiv, wenn er für Größe, Art und Komplexität des Betriebs angemessen ist, dem relevanten Personal leicht zugänglich ist, Verfahren und Checklisten für spezifische Notfallsituationen enthält, Aufgaben und Zuständigkeiten klar definiert, aktuelle Kontaktdaten führt, durch praktische Übungen getestet und regelmäßig überprüft wird.

    Entwicklung des Notfallplans

    1. Identifikation der Notfallsituationen

    Ausgangspunkt ist die Identifikation potenzieller Notfälle und Risiken (z. B. unkontrollierter Fly-away). Beispiel: Das UAS reagiert nicht mehr auf Steuersignale und verlässt die Flight Geography; das Contingency-Verfahren (Return-to-Home) zeigt keine Wirkung, das Emergency-Verfahren (Motornotstopp) ebenfalls nicht. In dieser identifizierten Notsituation greift der Notfallplan.

    2. Definition von Ressourcen und Verantwortlichkeiten

    Die EASA erwartet die Benennung eines Emergency Response Manager (ERM), der die Gesamtverantwortung für die Notfallmaßnahmen trägt. Bei größeren Organisationen wird zusätzlich ein Emergency Response Team (ERT) empfohlen. Aufgaben und Zuständigkeiten müssen im Notfallplan klar und eindeutig beschrieben sein.

    3. Erstellung des Notfallplans

    Der Ablauf gemäß EASA umfasst Alarmierung, Lebensschutz, Erste Hilfe, Sicherheit der Einsatzkräfte, Verringerung von Sekundäreffekten, Kontrolle der Notsituation, Eigentumsschutz, Wiederherstellung des Normalzustands, Dokumentation und Nachbereitung.

    Typische Kapitel: Kontaktliste (intern/extern), Rollen und Verantwortlichkeiten, Maßnahmen bei Unfällen, Entscheidungsbefugnisse, Notfallausrüstung, Prüflisten, Karte des Einsatzgebiets mit Meldepunkten, Kommunikationsrichtlinien für Medien sowie Anforderungen an die Beweiserhebung.

    4. Validierung des Notfallplans

    Die Validierung erfolgt gemäß EASA über eine Table-Top-Exercise, die die definierten Inhalte und Prozessschritte in einem simulierten Beispielfall prüft. Bei Notfallplänen mit hoher Robustheit ist zusätzlich eine Validierung durch eine fachkundige Stelle erforderlich.

    5. Schulung der Notfallplaninhalte

    Ein Notfallplan wirkt nur, wenn alle Mitarbeiter geschult sind. Die Schulungshäufigkeit sollte im Trainingsplan verankert und jede Durchführung dokumentiert werden.

    6. Anpassung an den Standort

    Für jeden neuen Standort müssen Inhalte wie Kontaktlisten auf Gültigkeit geprüft und angepasst werden.

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